Die Aufnahme in den Verein setzt die Anerkennung der Satzung und der Beitragsordnung voraus.
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Der Arbeitskreis Schülerschule e. V. ist Träger der Schülerschule. Alle Eltern sind Mitglieder im Verein. Vertreten durch einen gewählten Vorstand und durch die Mitgliederversammlung haben sie auch die Verantwortung als Arbeitgeber.