An unserer Schule bilden nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Eltern eine Gemeinschaft über den Klassenverband hinaus. Ohne das Engagement der Eltern wäre die Schülerschule nicht das, was sie ist.
Alle Eltern sind Mitglied im Trägerverein, in den sie sich nach Interesse und Know-how einbringen. Vertreten durch den gewählten Vorstand und die Mitgliederversammlung, haben sie so auch die Verantwortung als Arbeitgeber.
Bei öffentlichen und schulinternen Veranstaltungen und deren Organisation lernen die Eltern nicht nur andere Eltern klassenübergreifend kennen, sondern auch Schulleitung, Kollegium und alle anderen Mitarbeitenden des Schülerschulteams sowie die Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Klassen. So wird unsere Schulgemeinschaft gepflegt; man schätzt und vertraut sich auch abseits des üblichen Schulalltags.
Elternsprechtage, Fachlehrersprechtage und je zwei Elternabende pro Schulhalbjahr bieten die Möglichkeit, sich mit den Lehrkräften der eigenen Kinder auszutauschen.
Klassenintern gibt es regelmäßige Elternstammtische und Klassennachmittage mit der ganzen Familie und Geschwisterkindern.
An der Schülerschule haben Eltern die Chance, die Schulzeit nah an ihren Kindern zu erleben und deren Schule mitzugestalten!
Einer der Grundpfeiler unserer Schule ist das Engagement der Eltern. Diese bringen sich je nach eigenen Interessen und Begabungen in die verschiedenen AGs ein oder helfen bei den unterschiedlichen öffentlichen oder internen Aktionen an unserer Schule. Mehr Details zu den vielfältigen Möglichkeiten und Pflichten des Elternengagements sind hier zu finden:
Wissenswertes zum ElternengagementDie Schülerschule ist eine Schule in freier Trägerschaft. Schulträger ist ein gemeinnütziger Verein, der Arbeitskreis Schülerschule e. V., der somit Arbeitgeber ist. Alle Eltern der Schule sind Mitglieder in diesem Verein – eine Beschulung ohne gleichzeitige Vereinsmitgliedschaft der Eltern/Erziehungs-/Sorgeberechtigten ist nicht möglich. Die Aufnahme in den Verein setzt die Anerkennung der Vereinssatzung und der Beitragsordnung voraus.
Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf Eltern, von denen drei den geschäftsführenden Vorstand gemäß BGB bilden. Im Innenverhältnis sind alle fünf Vorstandsmitglieder gleichberechtigt. Die Eltern üben ihr Amt - abgesehen von den jährlich für den Verein zu leistenden 12 Pflichtstunden - ehrenamtlich aus. Sie werden auf den jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen für zwei Jahre gewählt.
Vorstandssitzungen finden monatlich gemeinsam mit der Schulleitung und zeitweilig mit einem Mitglied des Elternrats statt. Ein Teil der Sitzungen ist schulintern öffentlich.
Ein elementarer Bereich der Elternarbeit ist der Elternrat. Alle Klassen unserer Schule wählen zwei gleichberechtigte Elternvertretungen, die kraft ihres Amtes Mitglied unseres Elternrats sind. Dieser setzt sich somit aus 20 Eltern zusammen.
Um an unserer Schule im regelmäßigen Austausch zu bleiben, trifft sich unser Elternrat monatlich zum klassenübergreifenden Informieren und dem Voranbringen wichtiger Themen der Schule. Pro Schulhalbjahr finden zwei Elternratssitzungen gemeinsam mit der Schulleitung, dem Vereinsvorstand und der Geschäftsführung statt.
Durch regelmäßige Treffen in sogenannten „Tandems“ zwischen der jeweiligen Klassen-Elternvertretung und dem Klassenleitungsteam bzw. des Elternratsvorsitzes mit der Schulleitung entsteht ein enger Kontakt und Informationsaustausch.